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»Keine Anglizismen, wenn es auch auf deutsch geht«
PDS-Antrag im sächsischen Landtag
 
Die PDS-Fraktion im sächsischen Landtag hat im Februar 2002 den folgenden Antrag eingebracht:

„Der Landtag möge beschließen: Die Staatsregierung wird ersucht,
1. in ihrem verantwortungsbereich durch- zusetzen, daß
a) fremdsprachliches Wortgut im Publi- kumsverkehr, im Schriftverkehr mit der Öffentlichkeit und in schriftlichen Verlaut- barungen immer dann vermieden wird, 
wenn es gleichermaßen verwendbare deutsche Benennungen gibt,
b) unvermeidliche, aber allgemein nicht verbreitete fremdsprachliche Benennungen, vor allem fachsprachliche Benennungen oder wenig geläufige Internationalismen im behördlichen Schriftverkehr durch eine
Übersetzung oder Bedeutungserklärung ergänzt werden,
c) auf Wegweisern, Hinweisschildern u.ä. fremdsprachliche Benennungen nur zusam- men mit dem entsprechenden deutschen 
Wort in gleicher Schriftgröße erscheinen,
d) regelmäßig Sprachberatungen mit kompetenten germanistischen Einrichtungen wie Hochschulinstituten, dem Institut für deutsche Sprache, der Duden-Redaktion, der

Gesellschaft für deutsche Sprache, dem Verein Deutsche Sprache stattfinden;
2. mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten gegenüber den jeweiligen Trägern weiterer, einer breiteren Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen, 
z. B. Verkehrsbetriebe, Krankenhäuser, Banken und Sparkassen usw., darauf hinzuwirken, daß diese in der unter 1. genannten Weise verfahren.“

Zur Begründung wird unter anderem angeführt, dass seit einigen Jahren ein durch beschränkte Mittel und Möglichkeiten der deutschen Sprache selbst nicht begründba- rer Gebrauch von fremdsprachlichen Be- nennungen, insbesondere von Anglizismen, in der Öffentlichkeit zu beobachten sei. Oft stecke dahinter eine unbedachte Übernahme von Benennungen aus dem fremdsprachigen Original, ohne zu berücksichtigen, daß es dafür auch treffende deutsche Benennungen gibt. Diese Tatsache sei geeignet, Menschen mit geringen Sprachkenntnissen, insbeson- dere Ältere, in Schwierigkeiten zu bringen und dadurch beträchtlich zu benachteiligen. Die Staatsregierung solle ihren Einfluss geltend machen, diese Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.